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Glossar: Migration

Ausbildungsduldung

Die Ausbildungsduldung (§60c AufenthG) ist eine besondere Form der Duldung und stellt damit keinen Aufenthaltstitel dar.

Ein Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung besteht, wenn eine qualifizierte Berufsausbildung oder eine Ausbildung zu bestimmte Assistenz- oder Helferberufe aufgenommen wird. Sie gilt dann für die gesamte Ausbildungsdauer und kann über das Ende der Ausbildung hinaus verlängert werden.

Eine Ausbildungsduldung wird unter anderem nicht ereilt, wenn eine Person aus einem sogenannten "sicheren Herkunftsstaaten" kommt, ihre Identität nicht ausreichend geklärt ist oder eine Abschiebung kurz bevorsteht.

Im Anschluss an die Ausbildungsduldung besteht häufig die Möglichkeit in einen regulären Aufenthaltstitel zu wechseln.

Weitere Links zum Thema

  • Verwandte Einträge
Verwandte Einträge

Abschiebung

Anerkennung ausländischer Qualifikationen

Aufenthaltserlaubnis

Duldung

Flüchtlinge (unbegleitet, minderjährig)

Interkulturelle Öffnung

Jugendmigrationsdienst

Sichere Herkunftsstaaten

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