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Glossar: Sozialrecht

Beurteilungsspielraum

Als Beurteilungsspielraum wird der Spielraum bezeichnet, den Behörden bei der Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe ausnahmsweise haben können. Die Rechtsprechung hat einen Beurteilungsspielraum insbesondere bei Prüfungsentscheidungen, Beurteilungen eines Beamten und Entscheidungen durch unabhängig gestellte, weisungsfreie Sachverständigenausschüsse (z.B. die Prüfstelle für jugendgefährdende Schriften) anerkannt. In diesen Fällen sind Auslegung und Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der gerichtlichen Kontrolle nur eingeschränkt zugänglich. Das Gericht prüft nur, ob die Behörde von falschen Ausgangspunkten oder nicht sachgerechten -also willkürlichen - Erwägungen ausgegangen ist. In allen anderen Fällen unterliegt die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffes der vollständigen gerichtlichen Kontrolle. Einen Beurteilungsspielraum gibt es nicht.

 

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