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Glossar: Alter und Pflege

Entlastungsbetrag

Alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen pauschalen Entlastungsbetrag. Der Betrag kann auf dem Wege der Kostenerstattung für Aufwendungen eingesetzt werden, die im Zusammenhang mit folgenden Leistungen entstehen:
Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege und für bestimmte Angebote ambulanter Pflegedienste.

Der Betrag muss nicht monatlich ausgegeben werden, sondern kann über das Kalenderjahr verteilt werden. Wird er nicht ausgeschöpft, wird der noch zur Verfügung stehende Betrag in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen.

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