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Glossar: Migration

Vormundschaft

Minderjährige sind nicht voll geschäftsfähig. Einer minderjährigen Person ist deshalb ein Vormund zu bestellen, wenn sie nicht unter elterlicher Sorge steht. Das gilt auch für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, da sie sich ohne sorgeberechtigte Eltern in Deutschland aufhalten. Der Vormund, bzw. die Vormundin hilft u.a. bei der Suche nach einer Schule und einer geeigneten Unterbringung, bietet Unterstützung im asyl- und aufenthaltsrechlichen Verfahren, beantragt Gesundheitsleistungen, vertritt den unbegleiteten Minderjährigen rechtlich, und steht als Ansprechpartner(in) bei persönlichen Sorgen und Nöten zur Verfügung. Diese Aufgabe übernehmen nach Entscheidung des Familiengerichts Amtsvormünder des Jugendamtes, Berufsvormünder, rechtlich versierte Ehrenamtliche oder Vereinsvormünder.

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