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Glossar: Sozialrecht

Arbeitslosengeld (ALG I)

Das Arbeitslosengeld I wird arbeitslosen Menschen als Ersatz für Lohn oder Gehalt bezahlt. Anspruch hat, wer innerhalb von zwei Jahren mindestens zwölf Monate lang beschäftigt war und dabei in die staatliche Arbeitslosenversicherung einbezahlt hat. Wer unter 50 Jahre alt ist, erhält maximal ein Jahr lang Arbeitslosengeld. Menschen über 50 Jahre können unter gewissen Voraussetzungen bis zu zwei Jahre Arbeitslosengeld erhalten. Der ausbezahlte Betrag liegt für Arbeitslose mit Kindern bei 67 Prozent, für alle anderen bei 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts, das innerhalb des letzten Jahres erzielt wurde. Um das Arbeitslosengeld zu erhalten, muss sich der:die Arbeitslose elektronisch im Fachportal der Bundesagentur oder persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden.

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FAQ-Eintrag

Kann ich zusätzlich zum Arbeitslosengeld I auch Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II/Hartz IV) beantragen?

Mehr

FAQ-Eintrag

Arbeitslosengeld, Wohngeld und Kinderzuschlag reichen zum Leben nicht aus.

Mehr

Mehr auf anderen Internet-Seiten

Übersichtsseite der Bundesagentur für Arbeit zum Arbeitslosengeld I

Mit Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen, Anträgen, Auszahlungshöhe sowie Rechten und Pflichten. Mehr

Das Bürgergeld

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Agentur für Arbeit

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Ergänzendes Bürgergeld (aufstockende SGB II-Leistungen/"Aufstocker")

Arbeitslosenversicherung

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