Springe zum Hauptinhalt
Arrow Spenden Online-Beratung
Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Öffne die Lasche für weitere Informationen zu caritas.de'
close
Caritas Deutschland
Caritas international
Adressen
Umkreissuche
Jobs
Umkreissuche
Kampagne
Facebook caritas.de YouTube caritas.de Instagram caritas.de Linkedin caritas.de
close
Kostenlos, anonym und sicher!

Sie benötigen Hilfe?

  • Allgemeine Sozialberatung
  • Aus-/Rück- und Weiterwanderung
  • Behinderung und psychische Beeinträchtigung
  • Eltern und Familie
  • HIV und Aids
  • Hospiz- und Palliativberatung
  • Jungen- und Männerberatung
  • Kinder und Jugendliche
  • Kinder- und Jugend-Reha
  • Kuren für Mütter und Väter
  • Leben im Alter
  • Migration
  • Rechtliche Betreuung und Vorsorge
  • Schulden
  • Schwangerschaft
  • Straffälligkeit
  • Sucht
  • Trauerberatung
  • U25 Suizidprävention
  • Übergang von Schule zu Beruf

Sie wollen wissen, wie die Online-Beratung funktioniert?

close

Spenden & helfen!

Spendenbetrag eingeben:
 

 

Ihre Hilfe, Ihre Wahl

Bei uns geht es nicht nur um Worte, sondern um Taten.

 

MEINE SPENDE

 

Caritas Ost-Württemberg

Inhalte filtern nach Thema
Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'aria-labelledby="header_logo_text"'
Caritas Ost-Württemberg
  • Startseite
  • Aktuelles
  • Angebote
  • Spenden
  • Jobs
Suche
Home
Filter
  • Startseite
  • Aktuelles
    •  
  • Angebote
  • Spenden
  • Jobs
  • Sie sind hier:
  • Startseite
  • Aktuelles
Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Kampagne "Da kann ja jeder kommen"'
Fehler melden Eintrag vorschlagen
Glossar: Sozialrecht

Sanktionen

Wer Arbeitslosengeld II bekommt, muss sich an bestimmte Pflichten halten. Wer sie verletzt, muss damit rechnen, dass seine/ihre Leistungen gemindert werden. 

Ein Arbeitslosengeld-II-Empfänger verletzt seine Pflicht, wenn er (obwohl schriftlich über die Folgen seines Handelns aufgeklärt)

  • sich weigert, sich eigenständig und aktiv um eine Arbeit zu bemühen,
  • sich weigert, eine ihm angebotene Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit oder ein gefördertes Arbeitsverhältnis aufzunehmen oder fortzuführen
  • eine angebotene Maßnahme, die dazu dienen soll, ihn wieder in die Arbeitswelt zu integrieren, nicht antreten will oder abbricht.

Die Sanktionen sind für unter 25-Jährige und über 25-Jährige unterschiedlich.

Wenn ein Arbeitslosengeld-II -Empfänger aufgefordert wird, beim Jobcenter persönlich vorzusprechen, muss er dieser Aufforderung nachkommen. Tut er dies nicht, wird das Arbeitslosengeld II um zehn Prozent gemindert.

Weitere Links zum Thema

  • Mehr auf caritas.de
  • Verwandte Einträge
Mehr auf caritas.de
neue caritas

SGB-II-Sanktionen – fürs Erste gut so!

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Grenze bei 30 Prozent Kürzung gezogen und damit die Forderung der Caritas bestätigt. Um die Betroffenen auf dem Weg ins Erwerbsleben wirklich unterstützen zu können, müssen Jobcenter finanziell und personell besser ausgestattet werden. Mehr

Verwandte Einträge

Jobcenter

SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende, "Bürgergeld")

Glossar

Es ist ein Fehler aufgetreten.

{{l}}

  • {{e.Title}}
Facebook caritas-ost-wuerttemberg.de Instagram caritas-ost-wuerttemberg.de
nach oben
  • Presse
  • Spenden
  • Download
  • Unsere Standorte
  • Knalltüte - die Kinderstiftung
  • Hinweisgeberschutz
Cookies verwalten
Datenschutz
Impressum
Erklärung Barrierefreiheit
Barriere melden
  • Datenschutz: www.caritas-ost-wuerttemberg.de/datenschutz
  • Impressum: www.caritas-ost-wuerttemberg.de/impressum
Copyright © caritas 2025