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Glossar: Alter und Pflege

Übergangspflege

Patienten mit einer schweren Erkrankung sind häufig nach der Entlassung aus dem Krankenhaus oder nach einer ambulanten Operation vorübergehend auf häusliche Pflege und Hilfe im Haushalt angewiesen. Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt die Krankenkasse (nicht die Pflegekasse!) dann Leistungen der sogenannten Übergangspflege, zum Beispiel häusliche Pflege oder Haushaltshilfe. Auch Kurzzeitpflege ist als Krankenhausnachsorge für eine Übergangszeit von bis zu acht Wochen im Jahr möglich. Voraussetzung für die Übergangspflege ist, dass noch keine Pflegebedürftigkeit nach dem Pflegeversicherungsgesetz festgestellt wurde.

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