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Pressemitteilung

Tarifliche Bezahlung? Haben wir schon!

„Nicht jeder Pflegeheimträger, der halbwegs normal wirtschaftet, erzielt auf das eingesetzte Kapital eine Rendite von bis zu 10 Prozent!“ widerspricht Dr. Hanno Heil, Vorstandsvorsitzender des Verbandes katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD) letzten Äußerungen des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-S)

Erschienen am:

18.04.2018

Herausgeber:
Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e. V. (VKAD)
Karlstraße 40
79104 Freiburg
+49 761 200-459
+49 761 200-710
+49 761 200-459
+49 761 200-710
+49 761 200-710
vkad@(BITTE ENTFERNEN)caritas.de
http://www.vkad.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Tariflohn und ungerechte Bezahlung

Hintergrund der aktuellen Debatte ist die vielfach geforderte tarifliche Bezahlung aller engagierten Pflegekräfte in Deutschland. "Das Ziel der tariflichen Bezahlung unserer Mitarbeitenden haben wir in der Caritas schon erreicht." stellt der Vorstandsvorsitzende fest. Die Mitarbeitenden der Caritas werden bereits seit Jahrzehnten nach einem eigenen Tarifwerk vergütet. "Die Bezahlung nach den Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR)  kann sich mit der Entlohnung vergleichbarer Fachkraftberufe durchaus messen lassen. Anpassungen des Tarifs werden in paritätisch besetzten Kommissionen verhandelt." betont Hanno Heil.

Diese tariflichen Entlohnungen werden bereits heute für den Bereich des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) als wirtschaftliche Betriebsführung anerkannt und refinanziert. Sie können deshalb nicht als Begründung für Beitragssatzerhöhungen herangezogen werden.

Für den Bereich der häuslichen Krankenpflege steht eine vergleichbare gesetzliche Regelung allerdings noch aus. Der VKAD fordert deshalb seit langem, dass auch im Sozialgesetzbuch V die Zahlung von tariflichen Entlohnungen als Teil einer wirtschaftlichen Betriebsführung anzuerkennen ist. Nur so können die Erbringer von Pflegeleistungen dauerhaft hilfebedürftige Menschen unterstützen und die Mitarbeitenden fair entlohnen.

Grundsätzlich erwirtschaftet die Freie Wohlfahrtspflege keine Renditen im Sinne von Gewinnen, die an Aktionäre abgeführt werden. Eventuelle Gewinne aus dem Betrieb von Pflegeeinrichtungen unterliegen nach den Satzungen und der Abgabenordnung für gemeinnützige Unternehmen strengen Kontrollen. Sie dürfen nur innerhalb des Unternehmens zum Beispiel für Aufgaben der Zukunftssicherung verbraucht werden. Dies diene einer nachhaltigen Sicherung der Pflegeinfrastruktur.

Der VKAD warnt deshalb dringend vor undifferenzierten pauschalen Betrachtungen. "Wir appellieren an Kassen und Politik, eine "Investitionsoffensive in der Pflege" anzupacken, um die Arbeitsbedingungen der Pflegenden rasch zu verbessern." mahnt Dr. Heil eindringlich.

Autor/in:

  • Annett Enge-Müller
Quelle: vkad.de

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Pressemitteilung 7/ 2018

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