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Pressemitteilung

Vergesst die ambulante Pflege nicht!

Zur Anhörung des Bundesgesundheitsministerium zum geplanten Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beklagen die beiden kirchlichen Fachverbände für Altenhilfe und Pflege VKAD und DEVAP erneut das Fehlen einer Regelung, die die Krankenkassen zur vollständigen Refinanzierung der Tariflöhne in der häuslichen Krankenpflege verpflichtet.

Erschienen am:

22.08.2018

Herausgeber:
Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e. V. (VKAD)
Karlstraße 40
79104 Freiburg
+49 761 200-459
+49 761 200-710
+49 761 200-459
+49 761 200-710
+49 761 200-710
vkad@(BITTE ENTFERNEN)caritas.de
http://www.vkad.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Pfleger beim Blutdruckmessen bei einer alten Dame

"Das konterkariert alle derzeitigen Bemühungen von Gesetzgeber und Bundesregierung um Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die in der ambulanten Pflege Tätigen." erklärt Dr. Hanno Heil, Vorstands-vorsitzendes des Verbandes katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD). Dabei würdigen VKAD und der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) ausdrücklich die Anstrengungen beispielsweise im Rahmen der "Konzertierten Aktion Pflege". "Die dort zu treffenden Maßnahmen können jedoch nur dann greifen, wenn sich die ambulanten Pflegedienste auskömmlich refinanzieren." führt Dr. Heil weiter aus. Eine auskömmliche Refinanzierung trägt dazu bei, die Arbeitsdichte für die Mitarbeitenden wieder zu senken. Erst dann können alle Maßnahmen z.B. der betrieblichen Gesundheitsförderung ihre Wirkungen voll entfalten.

Dr. Bodo de Vries, Vorstandsvorsitzender des DEVAP weist darauf hin, dass die ambulanten Pflegedienste neben den Leistungen nach SGB XI die häusliche Krankenpflege nach SGB V als weiteren Angebotsschwerpunkt in ihrem Leistungsportfolio haben. "Der Umsatzanteil einer durchschnittlichen Sozialstation liegt für die häusliche Krankenpflege bei ca. 40 - 60 %." so de Vries.

Während im SGB XI-Bereich seit einigen Jahren erfolgreich die Tarifbindung gesetzlich verankert wurde fehlt sie für den anderen großen Leistungsbereich. Langfristig ist es dadurch für die Dienste unmöglich einen so großen Umsatzanteil unterfinanziert zu erbringen. Ausweichmöglichkeiten wie die Erhöhung der Arbeitsdichte bei Mitarbeitenden wurden seit Jahren in Anspruch genommen; ja sogar überbeansprucht. Soll sich die Situation der beruflich Pflegenden spürbar verbessern, so muss die Arbeitsdichte verringert werden. Im ambulanten Bereich ist dafür eine der elementarsten Stellschrauben die auskömmliche Refinanzierung der häuslichen Krankenpflege.

Dr. Heil und Dr. de Vries fordern daher die Politik dringend auf, hier endlich ihrer Verantwortung nachzukommen.

Autor/in:

  • Annett Enge-Müller
Quelle: vkad.de

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