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Glossar: Alter und Pflege

Heimbeirat

Der Heimbeirat ist das Mitwirkungsgremium und die Interessenvertretung für Bewohnerinnen und Bewohner in einem Heim. Er wird in der Regel für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wenn kein Heimbeirat gebildet werden kann, werden seine Aufgaben häufig durch ein Angehörigengremium aus Angehörigen oder Betreuern der Bewohner  oder durch einen Bewohnerfürsprecher wahrgenommen.

Der Heimbeirat hat zahlreiche Aufgaben, welche sich aus den Regelungen des jeweiligen Landesheimgesetzes ergeben.  In der Regel hat er ein Mitwirkungsrecht in Angelegenheiten des Heimbetriebs wie Aufenthaltsbedingungen, Heimordnung, Verpflegung und Freizeitgestaltung. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich  in den einzelnen Landesheimgesetzen.

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Die Organisation der Pflege für Angehörige bedeutet ein Netz zu spannen, an dem viele mitknüpfen: Die alten oder pflegebedürftigen Menschen selbst, ihre Familie, berufliche, nachbarschaftliche, ambulante oder stationäre Dienste. Hier können Sie sich orientieren und Anregungen erhalten. Mehr

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Heimgesetz

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