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Glossar: Alter und Pflege

Heimgesetz

Das Heimgesetz umfasste früher sowohl Regelungen zum öffentlich-rechtlichen Heimrecht (Betriebsanforderungen) als auch zivilrechtliche Regelungen (Rechte der Heimbewohner). Mit dem Inkrafttreten der Föderalismusreform am 1. September 2006  wurde die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes im öffentlich-rechtlichen Heimrecht auf die Bundesländer übertragen. Zwischenzeitlich haben alle Länder eigene Gesetze erlassen. Diese tragen in jedem Bundesland unterschiedliche Namen je nach Ziel und Herangehensweise an das Gesetz. Während z.B. Schleswig-Holstein ein "Selbstbestimmungsstärkungsgesetz" erlassen hat, heißt das Gesetz in Mecklenburg-Vorpommern "Einrichtungsqualitätsgesetz", oder in Berlin "Wohnteilhabegesetz". Das zivilrechtliche Heimrecht ist seit dem 1. Oktober 2009 in einem eigenen Bundesgesetz, dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), geregelt.

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Infos rund um das Thema Pflege

Die Organisation der Pflege für Angehörige bedeutet ein Netz zu spannen, an dem viele mitknüpfen: Die alten oder pflegebedürftigen Menschen selbst, ihre Familie, berufliche, nachbarschaftliche, ambulante oder stationäre Dienste. Hier können Sie sich orientieren und Anregungen erhalten. Mehr

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Das Heimgesetz (HeimG)

Das Heimgesetz in seiner aktuellen Fassung zum Download Mehr

Länder-Heimgesetze in ihrer aktuellen Fassung

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Verwandte Einträge

Heimbeirat

Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)

Glossar

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